Die Kanzlei ALIMI-RIVERA berät und unterstützt Akteure des Wirtschaftslebens und Privatpersonen.
Dr. Myriam ALIMI kann Ihre Interessen sowohl in Frankreich als auch in Deutschland vertreten.
Tel. +49 (0)7851 7086780
Fax. +49 (0)7851 7089299
myriam.alimi@alimi-rivera.eu Familienrecht
Erbrecht
Strafrecht
Immobilienrecht
Forderungseinzug
Zwangsvollstreckungsrecht
Ich berate und begleite Sie in folgenden Verfahren und Bereichen:
Ich begleite Sie in allen Angelegenheiten bezüglich eines nationalen oder grenzüberschreitenden Erbfalles.
Außerdem unterstütze ich Sie bei der Anerkennung und Durchsetzung Ihres Erbrechts, wenn dieses bestritten wird oder der Ihnen zustehende Erbanteil in Frage steht.
Die Rechtsanwälte Dr. Myriam ALIMI und Pascal RIVERA beraten Sie bei allen Fragen des Immobilienrechts.
Diese beinhalten vor allem:
Egal ob in Frankreich oder in Deutschland – ich verteidige Sie sowohl in der Opfer- bzw. Nebenklägerposition als auch in der Position des/der Beschuldigten oder Angeklagten.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind:
Wenn Sie wegen einer Straftat beschuldigt oder angeklagt sind, berate und verteidige ich Sie:
Ich unterstütze Sie dabei, offenstehende Forderungen bei Schuldnern in Frankreich oder in Deutschland einzuziehen.
Unser Honorar wird durch einen schriftlichen Vertrag mit unseren Mandantinnen und Mandanten festgelegt, sobald uns das Mandat erteilt wird.
Im Einklang mit den französischen Berufsvorschriften für Anwälte variieren Honorare je nach Spezialisierung des Anwalts oder der Anwältin, Berufserfahrung, notwendigem Zeitaufwand, Schwierigkeit der Rechtssache, Bedeutung der betroffenen Interessen, erlangtem Gewinn und Leistungsfähigkeit des Mandanten oder der Mandantin.
Je nach Ihrer Situation kann das Honorar unterschiedlich festgelegt werden:
Für einfache Rechtsangelegenheiten.
Honorar nach einem Stundensatz. Zuvor wird der notwendige Zeitaufwand für Ihre Rechtsangelegenheit geschätzt.
Es ist verboten, Honorare vom Ausgang des Prozesses abhängig zu machen
(„pacte de quota litis“).
Jedoch kann vereinbart werden, dass ein Teil des Honorars in Abhängigkeit des Ergebnisses festgelegt wird (zum Beispiel ein Anteil einer Ausgleichszahlung im Falle einer Scheidung).
Um herauszufinden, ob Sie Prozesskostenhilfe geltend machen können, können Sie sich auf folgenden Webseiten informieren: Prozesskostenhilfe in Deutschland.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.
In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Zögern Sie nicht, uns telefonisch, per Mail, Brief oder persönlich in unserer Kanzlei zu kontaktieren, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis können Sie uns über dieses Kontaktformular kontaktieren.
Wir werden so schnell wie möglich antworten.
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