Rechtsanwaltskanzlei
ALIMI-RIVERA

Hirtenstrasse 8
D-77694 Kehl
Frankreich Deutschland Banner

Kanzlei
ALIMI-RIVERA

Anwaltskanzlei Alimi-Rivera (Straßburg / Freiburg)

Deutsch-französische Anwaltskanzlei
Rechtsanwaltskammer Strasbourg und Kehl

Die Kanzlei ALIMI-RIVERA berät und unterstützt Akteure des Wirtschaftslebens und Privatpersonen.
Dr. Myriam ALIMI kann Ihre Interessen sowohl in Frankreich als auch in Deutschland vertreten.

Docteur Myriam Alimi (portrait)

Dr. Myriam ALIMI

Rechtsanwältin in Frankreich und Deutschland

Tel. +49 (0)7851 7086780
Fax. +49 (0)7851 7089299
myriam.alimi@alimi-rivera.eu Familienrecht
Erbrecht
Strafrecht
Immobilienrecht
Forderungseinzug
Zwangsvollstreckungsrecht

Interventionsbereiche

Kompetenzbereiche

Vergütung

Honorar

Unser Honorar wird durch einen schriftlichen Vertrag mit unseren Mandantinnen und Mandanten festgelegt, sobald uns das Mandat erteilt wird.

Im Einklang mit den französischen Berufsvorschriften für Anwälte variieren Honorare je nach Spezialisierung des Anwalts oder der Anwältin, Berufserfahrung, notwendigem Zeitaufwand, Schwierigkeit der Rechtssache, Bedeutung der betroffenen Interessen, erlangtem Gewinn und Leistungsfähigkeit des Mandanten oder der Mandantin.

Je nach Ihrer Situation kann das Honorar unterschiedlich festgelegt werden:

  • Pauschalbetrag

    Für einfache Rechtsangelegenheiten.

  • Honorar nach Zeitaufwand

    Honorar nach einem Stundensatz. Zuvor wird der notwendige Zeitaufwand für Ihre Rechtsangelegenheit geschätzt.

  • Ergebnishonorar

    Es ist verboten, Honorare vom Ausgang des Prozesses abhängig zu machen
    („pacte de quota litis“).
    Jedoch kann vereinbart werden, dass ein Teil des Honorars in Abhängigkeit des Ergebnisses festgelegt wird (zum Beispiel ein Anteil einer Ausgleichszahlung im Falle einer Scheidung).

  • Prozesskostenhilfe

    Um herauszufinden, ob Sie Prozesskostenhilfe geltend machen können, können Sie sich auf folgenden Webseiten informieren: Prozesskostenhilfe in Deutschland.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

https://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/

Bâtiment du Cabinet d'avocats Alimi-Rivera (Strasbourg)

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Zögern Sie nicht, uns telefonisch, per Mail, Brief oder persönlich in unserer Kanzlei zu kontaktieren, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.

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